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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Benutzung und Recht auf Benutzung bestimmter Rechte und Vermögenswerte

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Allgemeines. Die Definition der Lizenzgebühren i.S.d. Art. 12 erfolgt nicht nur auf der Grundlage des Vergütungsbegriffs, sondern auch auf der Grundlage der Gegenleistung hierzu. Dies ist die Benutzung bestimmter Rechte oder Vermögenswerte oder aber die Überlassung des Rechts auf Benutzung bestimmter Rechte oder Vermögenswerte oder die Mitteilung bestimmter Erfahrungen. Der Begriff der Lizenzgebühren ist sehr S. 988 weit gefasst. Er gilt insbesondere auch für die Überlassung ungeschützter Erfindungen und Betriebsgeheimnisse.

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Eigenschaften. Die Rechte und Vermögenswerte unterscheiden sich nach dem Grund des Ausschließlichkeitsrechts, das sie vermitteln. Urheberrechte, Patente und Warenzeichen (Marken) sind absolut geschützte Immaterialgüterrechte. Muster, Modelle und Pläne stellen Ausschließlichkeitsrechte minderer Art dar. Geheime Formeln und Verfahren sind nur relativ geschütztes Geheimwissen. Zu Know-how gehören ungeschützte gewerbliche, kaufmännische oder wissenschaftliche Erfahrungen. ...

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