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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

1. Regelungsinhalt

80

Tatbestandsmerkmale. Nach der Legaldefinition in Art. 12 Abs. 2 sind Lizenzgebühren sehr weit gefasst: Es handelt sich um alle Vergütungen, die als Gegenleistung gezahlt werden für die Benutzung (oder das Recht auf Benutzung) von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten und Erfahrungen.

81

Abschließender Charakter. Die Legaldefinition in Art. 12 Abs. 2 ist abschließender Natur. Die Definition gilt für das gesamte OECD-MA, insbesondere auch für Art. 23A und 23B.

82

Vorrang der Legaldefinition. Die Legaldefinition der Lizenzgebühren geht dem innerstaatlichen Recht des Anwenderstaats vor. Es ist den Vertragsstaaten damit verwehrt, diesen Begriff im Sinne des eigenen nationalen Rechts auszulegen. Das nationale Recht kann lediglich zur Auslegung von Ausdrücken, die in Art. 12 Abs. 2 verwendet werden, herangezogen werden. Folglich ist Art. 12 Abs. 2 auch dann einschlägig, wenn die Lizenzvergütungen nach deutschem Recht als gewerbliche Einkünfte zu behandeln sind und als solche an sich den Einkünften aus gewerblichen Gewinnen nach Maßgabe von Art. 7 unterfallen würde...

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