Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Verhältnis zum EU-Recht/Völkerrecht
a) EU-Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie
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Wesentlicher Regelungsgehalt und Hintergrund. Mit der RL über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (EU-Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie, ZiLiRL) haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, bei der Zahlung von Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten auf eine Besteuerung im Quellenstaat zu verzichten. Unabhängig vom jeweiligen DBA gilt insoweit ein Quellensteuersatz von 0 v.H. Diese Regelung erklärt sich vor dem Hintergrund, dass es in der Praxis nicht selten vorkommt, dass dem Quellenstaat, also dem Staat, aus dem die Lizenzgebühren stammen, ein beschränktes Quellenbesteuerungsrecht im Abkommenswege zugewiesen wird. Die ZiLiRL berührt jedoch nicht die Anwendung einzelstaatlicher oder bilateraler Bestimmungen, die über die Bestimmungen der ZiLiRL hinausgehen und die Beseitigung oder Abschwächung der Doppelbesteuerung von Zinsen und Lizenzgebühren bezwec...