Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Grundsätzliche Quellensteuerfreiheit von Zinsen, Ausnahmen für Zinsen aus immobiliarbesicherten Forderungen und Bankzinsen; weitere Aspekte. Grundsätzlich erhebt Österreich auf Outbound-Zinszahlungen keine Quellensteuer. Bei Zinserträgen privater Personen fällt allerdings eine 35%ige Quellensteuer in den von der EU-Zinsertragsteuerrichtlinie (s. Rz. 24) erfassten Fällen an. Ansonsten sind lediglich Zinsen aus immobiliarbesicherten Forderungen und gewinnabhängige Vergütungen (z.B. aus stillen Beteiligungen) grundsätzlich quellensteuerpflichtig zum Satz von 25 %. In der Praxis kann aber diesbezüglich die Quellensteuerfreiheit vielfach auf DBA-Basis oder auf Basis der EU-Zins-/Lizenzrichtlinie (s. Rz. 24 ff.) erreicht werden. Die Zins-/Lizenzrichtlinie ist dergestalt umgesetzt worden, dass nur direkte Mutter-/Tochter/Schwesterunternehmen von ihr profitieren und dass eine Mindesthaltefrist von einem Jahr gilt; vorher wird Quellensteuer erhoben und anschließend erstattet. Im Verhältnis Österreichs zur Schweiz ist wegen der abkommensrechtlichen Quellensteuerfreihe...