Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Grundsätzliche Quellensteuerfreiheit von Zinsen, Ausnahmen für Zinsen aus Gewinnschuldverschreibungen; weitere Aspekte. Grundsätzlich erheben die Niederlande keine Quellensteuer auf Zinsen, die an Gebietsfremde gezahlt werden. Ausnahmsweise greift eine 25,8 % Quellensteuer für Zahlungen in designierte Niedrigsteuerländer. Derartige designierte Niedrigsteuerländer sind solche mit einem Steuersatz von weniger als 9 %, es existiert eine Liste, die jährlich aktualisiert wird und nur non-EU-Staaten umfasst. Durch die schon seit vielen Jahren ansonsten grundsätzlich geltende Quellensteuerfreiheit haben die Niederlande unter anderem die EU-Zins/Lizenzrichtlinie (s. Rz. 24 ff.) überobligationsmäßig umgesetzt. Lediglich Zahlungen aus Gewinnschuldverschreibungen werden einer niederländischen Quellensteuer in Höhe von 15 % unterworfen. Die entsprechende 15%ige Belastung wird nach dem DBA-Niederlande 2012 wegen der Anwendung des Dividendenartikels und des darin vereinbarten 15%igen Quellenbesteuerungsrechts auch nicht abkommensrechtlich reduziert. Dabei ist zu betonen, ...