Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

182

Luxemburg als Wohnsitzstaat. Da das DBA-Luxemburg 2012 grundsätzlich komplette Quellensteuerfreiheit von Zinszahlungen anordnet, ergibt sich die Notwendigkeit zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung nur im Falle ausnahmsweiser Quellensteuererhebung, insbesondere aufgrund des ausnahmsweisen unbeschränkten Quellenbesteuerungsrechts im Falle abzugsfähiger Vergütungen für die Überlassung hybriden Kapitals (s. Rz. 156). Luxemburg als Wohnsitzstaat vermeidet eine Doppelbesteuerung von grenzüberschreitenden Zahlungen in diesen Fällen nach Art. 22 Abs. 2 Buchst. b DBA-Luxemburg 2012 durch Anwendung der Anrechnungsmethode. Der anzurechnende Betrag darf jedoch den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer nicht übersteigen, der auf die aus Deutschland bezogenen Einkünfte entfällt. Wegen der weiteren Fälle des Switch-over aus Sicht Luxemburgs als Ansässigkeitsstaat nach Art. 22 Abs. 2 Buchst. c DBA-Luxemburg 2012 s. Rz. 158.

183

Deutschland als Wohnsitzstaat. Da das DBA-Luxemburg grundsätzlich komplette Quellensteuerfreiheit von Zinszahlungen anordnet, ergibt...

Daten werden geladen...