Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2. Konsequenzen
174
Grundsätzliche Quellensteuerfreiheit von Zinsen, Ausnahmen für gewinnabhängige und nicht fremdübliche Zinsen. Grundsätzlich erhebt Kanada keine Quellensteuer auf Zinsen, die in fremdüblicher Höhe an Gebietsfremde gezahlt werden. Zinsen aus staatlichen Schuldverschreibungen sind überdies gegenständlich befreit, der praktische Unterschied besteht aber angesichts der grundsätzlichen Quellensteuerfreiheit aller Outbound-Zinsen allein darin, dass bzgl. staatlicher Schuldverschreibungen lediglich kein Nachweis einer Outbound-Zahlung erforderlich ist. Unter Gestaltungsaspekten ist zu beachten, dass Dividenden dagegen grundsätzlich einer Quellensteuer von 25 % unterworfen werden. Vor diesem Hintergrund wird auch auf überhöhte Zinsen sowie auf gewinnabhängige Zinsen eine 25%ige Quellensteuer erhoben. Der Begriff der Gewinnabhängigkeit ist dabei weit definiert, nicht nur die Anknüpfung an den Gewinn selbst, sondern auch die Anknüpfung an cash flows oder bestimmte Einkaufs- oder Verkaufspreise kann Gewinnabhängigkeit bewirken.