Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Anwendung des § 42 AO
a) Verhältnis zum Abkommensrecht
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Grundsätze. Bei der Ausdehnung der allgemeinen Missbrauchsvorschriften des innerstaatlichen Rechts auf das Abkommensrecht ist zu berücksichtigen, dass das Abkommen, also der ins deutsche innerstaatliche Recht überführte völkerrechtliche Vertrag, dem Grunde nach einem eigenständigen Regelungskreis angehört und daher zunächst aus sich selbst heraus auszulegen und zu interpretieren ist. Damit stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Missbrauchsvorschriften des innerstaatlichen Rechts auf die Anwendung des Abkommens übertragen werden können, wenn das Abkommen hierzu keine besondere Regelung vorsieht (vgl. dazu nachfolgend unter Rz. 121 ff.). Insbesondere in den neueren deutschen Abkommen ist allerdings üblicherweise eine Regelung enthalten, nach der das Abkommen nicht so auszulegen ist, als hindere es einen Vertragsstaat, seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Verhinderung der Steuerumgehung oder Steuerhinterziehung anzuwenden (vgl. Rz. 59). Eine entsprechende Regelung wurde auch in Art. 28 Abs. 1 der deutschen Verhandlung...