Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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2. Konsequenzen
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Erhebung einer 10%igen Quellensteuer. Nach nationalem Recht erhebt China grundsätzlich auf Outbound-Zinszahlungen eine 10%ige Quellensteuer. Vorbehaltlich einer behördlichen Zustimmung können bestimmte Arten von Zinsen befreit werden. Aus praktischer Sicht ist im Bereich der Finanzierung ebenso wie ganz allgemein in Bezug auf China angesichts der intensiven Bekämpfung vermeintlicher und tatsächlicher Missbräuche durch die chinesischen Behörden vor jeglichen steuergestalterischen Maßnahmen dringend zu warnen, und zwar in einem Maße wie sonst hinsichtlich keiner anderen Rechtsordnung.