Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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1. Überblick
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Innerstaatliche Vorschriften zur Missbrauchsbekämpfung. Für die innerstaatlichen Regelungen zur Bekämpfung des Missbrauchs im Abkommensrecht ist — wie in rein innerstaatlichen Sachverhalten auch — zwischen generellen und speziellen Missbrauchsvorschriften zu unterscheiden. Als generelle Missbrauchsbekämpfungsvorschrift dürfte insbesondere § 42 AO zu nennen sein. Nach § 42 Abs. 1 Satz 1 AO können Steuergesetze nicht durch den Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten umgangen werden. Liegt ein solcher Missbrauch vor, so entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen Gestaltung entstanden wäre. Zu beachten sind in der Prüfungsreihenfolge ggf. vorrangig aber auch § 41 AO (Scheingeschäfte) sowie die allgemeinen einkommensteuerlichen Zurechnungsgrundsätze. So kann sich z.B. bei der Zwischenschaltung ausländischer Kapitalgesellschaften die Frage stellen, ob das zivilrechtlich auf die ausländische Kapitalgesellschaft übertragene Vermögen auch in deren wirtschaftlichem Eigentum steht oder ob hier z.B. ein Scheingeschäft oder ein (verdecktes) Treuhandve...