Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

III. Rechtsfolgen (Abs. 4 Satz 2)

112

Besteuerungsrecht des Betriebsstättenstaats. Folge des Betriebsstättenvorbehalts ist, dass die entsprechenden Zinseinkünfte im Betriebsstättenstaat in unbeschränkter Höhe besteuert werden können, da sie als Unternehmensgewinne im Sinne des Art. 7 eingestuft werden. Im Ansässigkeitsstaat wird die Doppelbesteuerung durch Art. 23A/B beseitigt, aus deutscher Sicht regelmäßig in Form der Freistellung der Betriebsstätteneinkünfte. Für die Praxis ist zu betonen, dass die Voraussetzungen des Betriebsstättenvorbehalts nur bei Bank- und Versicherungsunternehmen klar belegt werden können, bei anderen Unternehmen dagegen nicht (s. Rz. 87). Für diese anderen Unternehmen stellen die Rechtsfolgen des Betriebsstättenvorbehalts daher eher ein Risiko dar, da sie nicht klar prognostiziert werden können. Es drohen damit in erster Linie steuerliche Risiken und nur ganz am Rande steuerliche Chancen. Nicht nur aus diesem Grund sind Konzernfinanzierungsgesellschaften regelmäßig nicht als Betriebsstätten organisiert, sondern als Tochtergesellschaften. Der Grund dafür ist auch, ...

Daten werden geladen...