Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Forderungsbegriff
a) Abgrenzung des Forderungsbegriffs vom Anteilsbegriff, insbesondere bei Beteiligung am Gewinn des Schuldners: Hybride Instrumente
78
Begriffe stehen in einem gegenseitigen Exklusivitätsverhältnis. Zwar ist ausweislich Art. 11 Rz. 21 OECD-MK die Definition des Art. 11 Abs. 3 Satz 1 OECD-MA erschöpfend (s. Rz. 55). Der für Zwecke des Art. 11 Abs. 3 Satz 1 zentrale Begriff der Forderung ist jedoch innerhalb dieser Vorschrift nicht abstrakt definiert. Es ist lediglich festgehalten, dass weder Gewinnabhängigkeit der Vergütung noch Immobiliarbesicherung der Forderung etwas am Forderungscharakter ändern und insbesondere öffentliche Anleihen und Obligationen Forderungen sind. Was den Forderungscharakter abstrakt ausmacht, lässt sich aus Art. 11 Abs. 3 Satz 1 allenfalls induktiv schließen. Aus der beispielhaften Aufzählung von Anleihen und Obligationen lässt sich herlei S. 920 ten, dass eine Forderung generell eine Kapitalüberlassung nebst grundsätzlicher Rückzahlungsverpflichtung beinhaltet. Da aber die Rückzahlungsverpflichtung nur grunds...