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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

I. Allgemeiner Regelungsgegenstand und -zweck

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Abkommensrechtliche Aufteilung der Besteuerungsrechte für Zinsen. In den meisten Rechtsordnungen ist es üblich, dass innerhalb eines Landes erfolgende Zinszahlungen beim Zahlenden vorbehaltlich spezifischer Abzugsverbote steuerlich abzugsfähig sind und beim Empfänger besteuert werden. Dieses Symmetriekonzept soll Art. 11 auch im internationalen Fall verwirklichen. Art. 11 sieht für Zinsen grundsätzlich eine Aufteilung der Besteuerungsrechte zwischen Quellen- und Ansässigkeitsstaat vor. Die grundsätzliche steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsen beim Zahlenden bleibt unberührt. Der Staat, aus dem die Zinsen gezahlt werden, hat gem. Art. 11 Abs. 2 die Möglichkeit, eine Quellensteuer in Höhe von bis zu 10 % zu erheben. Im Ansässigkeitsstaat des Zinsempfängers besteht die Möglichkeit der vollen Besteuerung der Zinsen, jedoch unter Anrechnung der Quellensteuer, Art. 11 Abs. 1, Art. 23A Abs. 2 oder Art. 23B. Die Quellensteuer soll nicht nur rechtlich, sondern auch ökonomisch den Zinsempfänger treffen. Theoretisch wird auf diese Weise dieselbe Symmetrie wie ...

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