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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

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Schweiz als Wohnsitzstaat. Die Schweiz als Wohnsitzstaat gewährt verschiedene Entlastungsmöglichkeiten, nämlich bestehend (a) in der Anrechnung der nach Art. 10 DBA-Schweiz in Deutschland erhobenen Steuer auf die vom Einkommen des Dividendenempfängers geschuldete schweizerische Steuer, wobei der anzurechnende Betrag jedoch den Teil der vor der Anrechnung ermittelten schweizerischen Steuer nicht übersteigen darf, der auf die Dividenden entfällt, oder (b) in einer pauschalen Ermäßigung der schweizerischen Steuer oder (c) in einer vollen oder teilweisen Befreiung der Dividenden von der schweizerischen Steuer, mindestens aber im Abzug der in Deutschland erhobenen Steuer vom Bruttobetrag der Dividenden. Die Entlastung besteht im Abzug der in Deutschland erhobenen Steuer vom Bruttoertrag der Dividenden, wenn der in der Schweiz ansässige Empfänger die in Art. 10 DBA-Schweiz vorgesehene Begrenzung der deutschen Steuer von den Dividenden nicht beanspruchen kann.

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Deutschland als Wohnsitzstaat. Deutschland als Wohnsitzstaat vermeidet eine Doppelbesteu...

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