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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

412

Art. 10 Abs. 2 Buchst. a DBA-Schweiz: Grenzkraftwerke. Art. 10 Abs. 2 Buchst. a DBA-Schweiz begrenzt das Quellenbesteuerungsrecht auf 5 % des Bruttobetrags der Dividenden, wenn diese von einer Gesellschaft gezahlt werden, die ein Kraftwerk zur Ausnutzung der Wasserkraft des Rheinstroms zwischen dem Bodensee und Basel betreibt (Grenzkraftwerk am Rhein). Die Dividenden müssen nach dem Wortlaut nicht aus Einkünften aus dem Betrieb eines Grenzkraftwerkes stammen; es genügt vielmehr, dass die die Dividenden zahlende Gesellschaft ein solches Kraftwerk betreibt. Ist die Beteiligung an einer solchen Gesellschaft im Übrigen eine Schachtelbeteiligung i.S.v. Art. 10 Abs. 3 DBA-Schweiz, dann kann auch das weitergehende Quellenbesteuerungsverbot in Anspruch genommen werden.

413

Art. 10 Abs. 2 Buchst. b DBA-Schweiz: hybride Finanzierungsformen. Art. 10 Abs. 2 Buchst. b DBA-Schweiz begrenzt das Quellenbesteuerungsrecht auf relativ hohe 30 %, wenn es sich um Einnahmen aus Beteiligungen an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter im Sinne des deutscher Rechts, aus Genussrec...

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