Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Vermeidung der Doppelbesteuerung

361

Luxemburg als Wohnsitzstaat. Luxemburg als Wohnsitzstaat vermeidet eine Doppelbesteuerung von grenzüberschreitenden Dividenden nach Art. 22 Abs. 2 Buchst. b DBA-Luxemburg durch Anwendung der Anrechnungsmethode. Der anzurechnende Betrag darf jedoch den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer nicht übersteigen, der auf die aus Deutschland bezogenen Einkünfte entfällt.

362

Deutschland als Wohnsitzstaat. Deutschland als Wohnsitzstaat vermeidet eine Doppelbesteuerung von grenzüberschreitenden Dividenden entweder gem. Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Luxemburg durch Anwendung der Freistellungsmethode für Schachteldividenden oder gem. Art. 22 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa DBA-Luxemburg durch Anwendung der Anrechnungsmethode. Die Freistellungsmethode für Schachteldividenden wird dabei nur gewährt, wenn die Dividenden an eine in Deutschland ansässige Gesellschaft von einer in Luxemburg ansässigen Gesellschaft gezahlt werden, deren Kapital zu mindestens 10 % unmittelbar der deutschen Gesellschaft gehört. Außerdem wird die Anwendung der Freistellun...

Daten werden geladen...