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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Konsequenzen

309

Engeres Konzept des Nutzungsberechtigten. Anders als in anderen deutschen DBA wird der Begriff des Nutzungsberechtigten in Nr. 9 des Schlussprotokolls näher definiert. Zunächst muss diesem das den Dividendenzahlungen zugrundeliegende Recht zustehen, d.h. aus deutscher Sicht muss er wirtschaftlicher Eigentümer des Gesellschaftsanteils sein (vgl. Rz. 72 ff.). Insoweit ergeben sich keine Abweichungen zu dem zum OECD-MA entwickelten Verständnis. Wichtig ist aber weiterhin, dass Nutzungsberechtigter nur ist, wem die Einkünfte aus dem Recht nach dem Steuerrecht beider Staaten zuzurechnen sind. Diese Sicht entspricht dem in Rz. 73 entwickelten Gedanken, nicht aber wohl der Sicht der herrschenden Auffassung. Jedenfalls im Anwendungsbereich des Art. 10 DBA-Italien folgt daraus, dass die Quellensteuerherabsetzung nach diesem Artikel nicht gewährt wird, wenn Deutschland oder Italien z.B. aufgrund eines Qualifikationskonfliktes eine unterschiedliche Zurechnung der Einkünfte vornehmen, d.h. im Falle eines Qualifikationskonfliktes kann niemand eine Quellensteuer...

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