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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Rechtsfolge

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Verbot der Besteuerung der nicht ausgeschütteten Gewinne. Als Rechtsfolge verbietet Art. 10 Abs. 5 Fall 2, dass der andere Vertragsstaat (Nichtansässigkeitsstaat) die Gewinne der Gesellschaft einer Steuer für nicht ausgeschüttete Gewinne unterwirft, selbst wenn die gezahlten Dividenden oder die nicht ausgeschütteten Gewinne ganz oder teilweise aus im anderen Vertragsstaat erzielten Gewinnen oder Einkünften bestehen. Die Regelung könnte dahingehend missverstanden werden, dass der Nichtansässigkeitsstaat die von der Gesellschaft bezogenen Einkünfte generell nicht besteuern darf. Dies liefe aber dem OECD-MA insgesamt zuwider. Vielmehr geht es nur darum, dass die Gesellschaft keiner Sondersteuer für nicht ausgeschüttete Gewinne unterworfen werden darf (vgl. Art. 10 Rz. 36 OECD-MK). Die Regelung ist erforderlich, weil ansonsten das in Art. 10 Abs. 5 Fall 1 geregelte Verbot der Besteuerung ausgeschütteter Gewinne dadurch unterlaufen werden könnte, dass die negativen Besteuerungsfolgen an die nicht ausgeschütteten Gewinne geknüpft werden. Das Verbot des Art...

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