Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

2. Ansässigkeit der Gesellschaft in einem Vertragsstaat

40

Ansässigkeit. Die ausschüttende Gesellschaft muss in einem Vertragsstaat ansässig sein. Für die Beantwortung der Frage kommt es nach der in Art. 4 Abs. 1 enthaltenen Legaldefinition darauf an, wo die Gesellschaft aufgrund ihres Ortes der Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals nach dem Recht dieses Staates (unbeschränkt) steuerpflichtig ist. In Deutschland ist eine Gesellschaft unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie im Inland ihre Geschäftsleitung oder ihren statutarischen Sitz hat. Eines der beiden Kriterien genügt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausführungen zu Art. 4 Abs. 1 (Art. 4 Rz. 22 ff.) verwiesen.

41

Doppelansässigkeit. Ist die Gesellschaft aufgrund der vorbezeichneten Kriterien in beiden Vertragsstaaten ansässig, so sollen nach Art. 4 Abs. 3 die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten durch Verständigung den Ansässigkeitskonflikt lösen. Der Ort der Geschäftsleitung entscheidet demnach nicht mehr als alleiniges Abgrenzungskriterium über die abkommensrechtliche Ansässigkei...

Daten werden geladen...