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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

4. Betriebsstättenvorbehalt (Abs. 4)

10

Im Wesentlichen stimmt die ursprüngliche Fassung mit der gegenwärtigen Fassung überein. Die ursprüngliche Fassung von Art. 10 Abs. 4 stimmt mit der gegenwärtigen Fassung im Wesentlichen überein. Die Fassung des OECD-MA 1963 lautete (in deutscher Übersetzung): „Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der in einem Vertragsstaat ansässige Empfänger der Dividenden in dem anderen Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende Gesellschaft ansässig ist, eine Betriebstätte hat und die Beteiligung, für die die Dividenden gezahlt werden, tatsächlich zu dieser Betriebstätte gehört.“ Die gegenwärtige Fassung weicht hiervon nur insoweit ab, als im OECD-MA 1977 aus dem „Empfänger der Dividenden“ der „Nutzungsberechtigte“ und anstelle des „eine Betriebsstätte hat“ „eine Geschäftstätigkeit durch eine dort gelegene Betriebstätte ausübt“ geworden ist. Zwischenzeitlich enthielt Art. 10 Abs. 3 auch einen entsprechenden Verweis auf den die Einkünfte aus selbständiger Arbeit regelnden Art. 14, der mit dessen Aufhebung jedoch im Jahr 20...

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