Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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XIV. Spanien
197
Art. 9 Abs. 1 DBA-Spanien 2011. Art. 9 Abs. 1 DBA-Spanien 2011 entspricht Art. 9 Abs. 1 OECD-MA.
198
Art. 9 Abs. 2 DBA-Spanien 2011. Art. 9 Abs. 2 DBA-Spanien 2011 entspricht Art. 9 Abs. 2 OECD-MA (zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei einer Gewinnkorrektur vgl. Rz. 142 ff.).