Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
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3. Vermeidung der Doppelbesteuerung
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Notwendigkeit eines Verständigungsverfahrens. Dem Steuerpflichtigen steht zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung aus einer Gewinnkorrektur eines Vertragsstaates die Möglichkeit offen, ein Verständigungsverfahren nach Art. 26 DBA-Italien oder auf Basis der EU-Schiedskonvention zu beantragen. Dies ergibt sich auch aus Rz. 8 des Protokolls zum DBA-Italien.