Doppelbesteuerungsabkommen
3. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
IV. Großbritannien
165
Art. 9 Abs. 1 DBA-Großbritannien. Art. 9 Abs. 1 DBA-Großbritannien entspricht Art. 9 Abs. 1 OECD-MA.
166
Art. 9 Abs. 2 DBA-Großbritannien. Art. 9 Abs. 2 DBA-Großbritannien entspricht Art. 9 Abs. 2 OECD-MA (zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei einer Gewinnkorrektur vgl. Rz. 142 ff.).