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Doppelbesteuerungsabkommen
Schönfeld/Ditz

Doppelbesteuerungsabkommen

Kommentar

3. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-23111-8

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Doppelbesteuerungsabkommen (3. Auflage)

3. Durchführung einer Gegenkorrektur

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Keine bestimmte Methode. Für den Fall, dass der andere Vertragsstaat die Erstberichtigung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach anerkennt, ist er zur Gegenberichtigung verpflichtet. Für diese bestimmt Art. 9 Abs. 2 keine konkrete Vorgehensweise. Vielmehr ist sie nach dem innerstaatlichen Recht des anderen Vertragsstaates durchzuführen (vgl. Art. 9 Rz. 7 OECD-MK). Der OECD-MK nennt in diesem Zusammenhang zwei Möglichkeiten: Einerseits ist denkbar, die Veranlagung des im anderen Vertragsstaat ansässigen verbundenen Unternehmens zu ändern, d.h. die steuerliche Bemessungsgrundlage — betragsmäßig in Höhe der Erstkorrektur — zu mindern. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass sie eine spiegelbildliche Maßnahme zur Erstberichtigung darstellt und ein mögliches Steuersatzgefälle zwischen den Vertragsstaaten ohne Bedeutung bleibt. Diese Methode bildet in der Praxis die Regel. Andererseits ist denkbar, die durch die Erstberichtigung eintretende (wirtschaftliche) Doppelbesteuerung in analoger Anwendung des Art. 23 zu beseitigen (vgl. Art. 9 Rz....

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