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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

2. Tatbestand und Rechtsfolge

(5) Besteuert ein Vertragstaat bei Wegzug einer in diesem Staat ansässigen natürlichen Person den Vermögenszuwachs, der auf eine wesentliche Beteiligung an einer in diesem Staat ansässigen Gesellschaft entstanden ist, so wird bei späterer Veräußerung der Beteiligung, wenn der daraus erzielte Gewinn in dem anderen Staat gemäß Absatz 3 besteuert wird, dieser Staat bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns als Anschaffungskosten den Betrag zugrunde legen, den der erstgenannte Staat im Zeitpunkt des Wegzugs als Erlös angenommen hat.

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Allgemeine Begriffsbestimmungen. Zum Begriff des Vertragsstaates vgl. Art. 1 Rz. 106 f. sowie Art. 3 Rz. 31 ff. und zu dem Ausdruck der ansässigen Person vgl. Art. 1 Rz. 101 ff., Art. 3 Rz. 51 ff. und Art. 4 Rz. 14 ff. Zu den Begriffen der wesentS. 112lichen Beteiligung vgl. Rz. 189, der Gesellschaft vgl. Art. 3 Rz. 61 ff., der Veräußerung vgl. Rz. 54 ff. und des Gewinns vgl. Rz. 50 ff.

192

Wegzug. Das DBA-Schweiz definiert den Begriff des Wegzugs nicht. Ihm unterfallen in erster Linie die Aufgabe eines inländischen Wohnsitzes und/oder gewöhnlichen Aufenthaltes, aber auch Fälle der Verlegung des Mittelpunkts der Leben...

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