Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
cc) Kommanditgesellschaft
675
Juristische Personen als Kommanditäre. Die Kommanditgesellschaft ist in den Art. 594-619 OR geregelt. Sie ist mit der deutschen KG zu vergleichen. Im Unterschied zur Kollektivgesellschaft hat die Kommanditgesellschaft jedoch mindestens einen Gesellschafter, der nur mit seiner Einlage - Kommanditsumme - haftet. Unbeschränkt haftende Gesellschafter können im Unterschied zum deutschen Recht - GmbH & Co. KG - nur natürliche Personen sein. Kommanditäre können auch juristische Personen und Gesellschafter ohne eigene Rechtspersönlichkeit sein.
676-679
Einstweilen frei.