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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

cc) Kommanditgesellschaft

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Juristische Personen als Kommanditäre. Die Kommanditgesellschaft ist in den Art. 594-619 OR geregelt. Sie ist mit der deutschen KG zu vergleichen. Im Unterschied zur Kollektivgesellschaft hat die Kommanditgesellschaft jedoch mindestens einen Gesellschafter, der nur mit seiner Einlage - Kommanditsumme - haftet. Unbeschränkt haftende Gesellschafter können im Unterschied zum deutschen Recht - GmbH & Co. KG - nur natürliche Personen sein. Kommanditäre können auch juristische Personen und Gesellschafter ohne eigene Rechtspersönlichkeit sein.

676-679

Einstweilen frei.

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