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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

4. Besteuerungsrecht

„... können in dem anderen Staat besteuert werden.“

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Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates der Gesellschaft. Der Staat, in dem die zahlende Gesellschaft ansässig ist (Rz. 8), kann die Aufsichts- und Verwaltungsratsvergütungen entsprechend seinem nationalen Recht besteuern.

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Besteuerung in Deutschland. Sie richtet sich danach, ob das in der Schweiz ansässige Aufsichts- oder Verwaltungsratsmitglied in Deutschland nach § 1 Abs. 1 oder 2 EStG unbeschränkt oder nach § 2 AStG „erweitert beschränkt stpfl.“ ist (erste Fallgruppe) oder aber der „einfachen“ beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 49 EStG unterliegt (zweite Fallgruppe). Fließen die Vergütungen unbeschränkt oder erweitert beschränkt Steuerpflichtigen zu, so werden sie als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG) im Wege der Veranlagung nach § 2 EStG erfasst. Der BFH hat mit Urteil vom entschieden, dass ein Aufsichtsratsmitglied, das eine nicht variable Festvergütung erhält und deshalb kein Vergütungsrisiko trägt, nicht als Unternehmer i.S.d. § 2 UstG anzusehen ist. Diese an die EuGH-Rechtsprechung anknüpfende umsatzsteuerliche Betrachtungsweise, lässt infolge der eindeutigen Bestimmung in § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG die ertragsteuerlic...

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