Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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III. Bemessungsperiode: vor dem Jahre 1972 erzielte deutsche Einkünfte
155
1. Der in Nr. 150 genannte Grundsatz wird außerdem für deutsche Einkünfte durchbrochen, die aufgrund des DBAD 31/59 (aber nicht mehr aufgrund des DBAD 71) von den schweizerischen Steuern befreit waren und in der Steuerperiode nicht oder nur in niedrigerem Umfange zugeflossen sind. Art. 8 Abs. 2 VO DBAD sieht für diesen Fall Entlastungen vor, die am besten anhand von Beispielen dargestellt werden.
156
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GmbH-Dividenden
|
Bemessungsperiode
|
Veranlagungsperiode
| |||
1971
|
1972
|
1973
|
1974
|
Durchschnitt
| |
Fall A
|
80
|
100
|
0
|
0
|
0
|
Fall B
|
80
|
100
|
80
|
0
|
40
|
Fall C
|
80
|
100
|
... | ||