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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

1. Allgemeines

3

Funktion des Art. 12. Art. 12 Abs. 1 ist klassische abkommensrechtliche Verteilungsnorm. Sie dient dazu, nach innerstaatlichem Recht eines Vertragstaats begründete Besteuerungsrechte aufrecht zu erhalten (hier: Ansässigkeitsstaat) oder auszuschließen (hier: Quellenstaat). Die Anwendung des Art. 12 setzt also insbesondere eine nach dem innerstaatlichen Recht des Quellenstaates bestehende persönliche und sachliche Steuerpflicht bzgl. der Lizenzgebühren voraus. Eine solche kann grds. im Rahmen einer beschränkten Steuerpflicht oder - in Fällen der Doppelansässigkeit (Art. 4 Abs. 2) - im Rahmen einer unbeschränkten Steuerpflicht begründet sein. Soweit der Quellenstaat eine Quellensteuer erhebt, für die bereits nach seinem innerstaatlichen Recht keine Rechtsgrundlage besteht, ist die Möglichkeit der Erstattung nicht über Art. 12 Abs. 1, sondern allein im innerstaatlichen Recht des Quellenstaates zu suchen. Dies ist insbesondere bei der Frage zu berücksichtigen, an welche Finanzbehörde der Erstattungsantrag zu richten ist. Ist Deutschland Quellenstaat, ist für eine auf Art. 12 Abs. 1 basierende Erstattung das Bundeszentralamt für Steuern zuständig (vgl....

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