Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

VI. Zuflussquelle

..., sofern ihm diese Zahlungen aus Quellen außerhalb des anderen Staates zufließen.

33

Eintritt der Steuerbefreiung. Die Steuerbefreiung im Gastland tritt ein, wenn die Unterhalts-, Studien- und Ausbildungsbezüge aus Quellen stammen, die sich nicht im Gastland befinden. Durch die Verwendung des Begriffs „Quelle“ ist klargestellt, dass jede beliebige Person, die außerhalb des Gastlands ansässig ist, als zahlende in Betracht kommen kann. Gleichgültig ist, ob die Zahlung von einer natürlichen Person, einer Mehrheit von natürlichen Personen, einer Personenvereinigung oder einer juristischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts geleistet wird. Aber auch eine Vermögensmasse kann „Quelle“ der Zahlungen sein. Wo sich die Quelle befindet, richtet sich nach der Ansässigkeit der zahlenden Person. Bei manchen Personen (z.B. Banken oder dem Arbeitgeber des Empfängers) liegt es jedoch nahe zu prüfen, ob es sich bei den Zahlungen nicht um Entgelte für vom Empfänger erbrachte Leistungen handelt (Rz. 13, 18). Bei Personengesellschaften ist der Ort der Geschäftsleitung maßgeblich. Stammen die Zahlungen aus einem bestimmten Vermögen, bspw. aus den Erträgen ein...

Daten werden geladen...