Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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4. Auslegung des Art. 5 und Bedeutung von OECD-MA/OECD-MK
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Abkommensautonome Auslegung. Die abkommensrechtliche Definition des Betriebsstättenbegriffs ist grds. abkommensautonom auszulegen. Ein Rückgriff auf innerstaatliche Definitionen (§§ 12, 13 AO) ist grds. unzulässig. Nicht übersehen werden darf jedoch der besondere Einfluss des deutschen Rechts auf die Betriebsstättendefinition des OECD-MA (s. Rz. 6). Hieraus lässt sich eine tatsächliche Vermutung einer Übereinstimmung der gleichlautenden Begriffe (z.B. feste Geschäftseinrichtung) ableiten, die insoweit einen Rückgriff auf die Auslegung zu § 12 AO rechtfertigt, ohne dass dabei der im Einzelfall weitergehende Begriffsumfang des § 12 AO missachtet werden sollte. Dementsprechend hat der BFH explizit mit Blick auf Art. 5 hervorgehoben, dass der Zweck des abkommensrechtlichen Betriebsstättenbegriffs in der Zuordnung des Besteuerungsrechts an den einen oder an den anderen Vertragsstaat liegt und Art. 5 schon deshalb eine andere Funktion und auch ein anderer Inhalt als dem Betriebsstättenbegriff des § 12 AO zukommt. Darüber hinaus sind bei der Anwendung des Art. 5 die allgemeinen Grundsätze zur Auslegung von DBA bzw. die zu Art. 5 ergang...