Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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3. Begriff des freien Berufs
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Zum Begriff des freien Berufs und der sonstigen selbständigen Tätigkeit vgl. ergänzend die Erläuterungen zu ESt Art. 14 Abs. 1, 2. ESt Art. 14 Abs. 2 enthält eine Teildefinition der freien Berufstätigkeit, indem dort beispielhaft - nicht abschließend - eine Anzahl freier Berufe aufgeführt werden. Obwohl diese Vorschrift nicht direkt auf das Erb. DBA übertragen werden kann, ist kein Grund ersichtlich, dass die Vertragsstaaten einen von ihr abweichenden Inhalt im Rahmen des Erb. Art. 6 vereinbaren wollten. ESt Art. 14 kann daher hier zur Auslegung herangezogen werden. Dies gilt um so mehr, als der Bericht des Steuerausschusses der OECD zum Musterabkommen 1966 die gleiche Aufzählung von Beispielen für freie Berufe enthält wie ESt Art. 14 Abs. 2. Dort wird außerdem noch darauf hingewiesen, dass die freie Berufstätigkeit in jedem Fall selbständig ausgeübt werden muss. Die Tatsache, dass im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses die typische Tätigkeit eines Freiberuflers verrichtet wird (z.B. von einem Werksarzt), reicht daher nicht für die Annahme einer freien Berufstätigkeit aus. Im übrigen ist der Ausdruck „freier Beruf oder sonstige selbst...