Suchen Kontrast Hilfe
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

II. Doppelwohnsitz

1. Grundsatz

31

Ist der in der Schweiz wohnhafte Steuerpflichtige im gleichen Jahr auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, so sind folgende Fälle zu unterscheiden:

32

  • Personen im Genuß einer gewöhnlichen Pauschalbesteuerung in der Schweiz gelten von vornherein als in Deutschland ansässig (s. Nr. 26).

33

  • Bei normaler Besteuerung oder modifizierter Pauschalbesteuerung ist aufgrund der in Art. 4 Abs. 2 DBAD 71 enthaltenen Kriterien zu entscheiden, welcher Wohnsitz vorgeht. Diese Kriterien sind nacheinander die ständige Wohnstätte (vgl. Nr. 44), der Mittelpunkt der Lebensinteressen, der gewöhnliche Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit.

34

Für den Fall des Vorrangs des deutschen Wohnsitzes s. Nr. 37-39.

35

  • Hat der schweizerische Wohnsitz Vorrang, so ist weiter danach zu unterscheiden, ob die Person eine ständige Wohnstätte oder einen gewöhnlichen Aufenthalt von mindestens 6 Monaten in Deutschland hat (s. Nr. 44-48) oder nicht (s. Nr. 40-43).

36

Die Sonderbestimmungen für Personen mit Doppelwohnsitz gelten für alle natürlichen Personen, also auch für Schweizerbürger.

2. Vorrang des deutschen Wohnsitzes

37

Die Person...

Daten werden geladen...