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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

3. Durchführung des Abzugs

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Anwendung im Einzelnen: Ein Vermächtnis, dessen Gegenstand dem in Erb. Art. 5 bis 7 behandelten Vermögen zuzuordnen ist, oder ein Vermächtnis, das solches Vermögen belastet, ist von diesem Vermögen abzuziehen. Im Übrigen sind Vermächtnisse gem. Erb. Art. 9 Abs. 2 abzuziehen (Beispiel: Vermächtnisanspruch auf einen Geldbetrag). Überhänge werden nach den Absätzen 3 und 4 ausgeglichen. Hat ein Vermächtnisnehmer mehrere Ansprüche gegen den Erben (z.B. auf Übertragung eines Grundstücks, Überlassung bestimmter Aktien, Auszahlung eines Geldbetrags), ist beim Abzug des Vermächtnisses entsprechend zu differenzieren.S. 26

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