Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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Wie die vorhergehenden enthält auch diese Zuteilungsregel keine Vorschriften über die Art, wie die Besteuerung in den Vertragsstaaten im Einzelnen durchzuführen ist, insbesondere ist nichts über die Bewertung der Wirtschaftsgüter gesagt. Ergänzend gilt daher insoweit das jeweils innerstaatliche Recht.
Zu ermitteln ist der gemeine Wert. Aus dem Bereich der Ertragbesteuerung sind Urteile bekannt, bei denen bei einem Seeschiff statt auf den Teilwert auf einen nachgewiesenen abweichenden Wert abgestellt wird, in diesen Fällen auf den bei einem Verkauf erzielten Preis.