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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

IV. Charter/Leasing, Agenturen, Beteiligungen an einem Pool o.Ä. (Abs. 4)

„(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch, ...“

91

Ergänzende Regelungen. Art. 8 Abs. 4 ergänzt klarstellend die Regelungen des Art. 8 Abs. 1 und 2 - hiervon abweichend bezieht sich Art. 8 Abs. 4 OECD-MA 2014 nur auf seinen Abs. 1 - fallenden Tätigkeiten. Art. 8 Abs. 4 verändert dagegen den sachlichen Geltungsbereich nicht dergestalt, dass Tätigkeiten, die die Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 1 und 2 nicht erfüllen, über Abs. 4 der Regelung des Art. 8 unterliegen.

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Keine abschließende Aufzählung. Entgegen seinem Wortlaut enthält Art. 8 Abs. 4 keine abschließende Aufzählung der unter seinen Regelungsbereich fallenden Beteiligungen; nicht abschließend ist auch der Katalog des Art. 8 Abs. 4 Buchst. c (s. dazu Rz. 106).

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Klarstellende Bedeutung. Art. 8 Abs. 4 Buchst. a-c haben lediglich klarstellende Bedeutung; denn sie befassen sich mit Betätigungen, die bereits nach allgemeinen Grundsätzen zum Betrieb eines Schiffes oder Flugzeuges rechnen (s. Rz. 26), bzw. Formen der Zusammenarbeit in transparenten Einheiten.

S. 43

94

Formen der Zusammenarbeit. Aus Art. 8 Abs. 4 Buchst. c entspricht inhaltlich Art. 8 Abs. 4 OECD...

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