Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
5. Abgrenzung zu Gewinneinkünften
20
Abgrenzung zwischen Unternehmensgewinnen und Einkünften aus unselbständiger Arbeit. Diese Abgrenzung ist deshalb von Bedeutung, weil Unternehmensgewinne nur dann im Quellenstaat besteuert werden können, wenn dort eine Betriebsstätte i.S.d. Art. 5 Abs. 2 besteht. Zur Einordnung in die eine oder die andere Kategorie ist zu prüfen, wie die Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen nach ihren objektiven Merkmalen zu beurteilen ist. Deutsche Gerichte und Behörden müssen daher untersuchen, ob ein Dienstverhältnis zu einem Arbeitgeber besteht (§ 19 EStG, § 1 LStDV) oder ob der Steuerpflichtige ein eigenes unternehmerisches Risiko trägt. Diese und ähnliche Kriterien haben in Verständigungsvereinbarungen zwischen Deutschland und der Schweiz den Ausschlag gegeben.
Schweizer Hinweis Anfang
Die Abgrenzung richtet sich nach schweizerischer Auffassung nach dem Recht des jeweiligen Anwenderstaates (Art. 3 Abs. 2, vgl. oben zu Rz. 5).
Schweizer Hinweis Ende
S. 44
Folgende Fallgruppen haben die deutsche Finanzrechtsprechung in diesem Zusammenhang besonders beschäftigt.
Handelsvertreter: Es kommt darauf an, ob der Handelsvertreter derart in das Unternehmen seines ...