Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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5. Erweiterung der Abkommensberechtigung (Nr. 3 (Nr. 4 n.F.))
3. Bei einer nach deutschem Recht errichteten Offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, an der neben in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Personen auch Personen beteiligt sind, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind, und die ihre Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat, finden hinsichtlich der aus der Schweiz stammenden Einkünfte die Vorschriften des deutschen Rechts über die Anrechnung ausländischer Steuern auch auf den Teil der Einkünfte entsprechend Anwendung, der der deutschen Besteuerung unterliegt und der auf die nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Personen entfällt.
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Allgemeines. Art. 24 Abs. 1 Nr. 3 enthält eine - für deutsche DBA ungewöhnliche - Regelung, durch die der Kreis der Anrechnungsberechtigten auch auf Nichtansässige erweitert wird, wenn diese Gesellschafter einer deutschen Personen(handels)gesellschaft sind und jene im anderen Vertragsstaat Einkünfte erzielt. Insoweit wird ausnahmsweise einem Nichtansässigen ein abkommensrechtlicher Anrechnungsanspruch eingeräumt. Wegen des Bezugs auf „Einkünfte“ hat die Vorschrif...