Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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1.2.1 Überblick
Die Rechtsgrundlagen der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen ergeben sich aus multi- und bilateralen Verträgen sowie - ergänzend, für die dort nicht geregelten Fragen - aus dem IRG und den RiVASt. Rechtshilfeverkehr ist auch bei vertraglosem Zustand möglich; in diesem Fall richtet er sich ausschließlich nach nationalem Recht, insbesondere dem IRG.
Als Rechtsgrundlagen kommen in Frage: