Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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c) Gesamtreineinkommen
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Grundsatz der Gesamtreineinkommensbesteuerung. Das Steuerharmonisierungsgesetz verankert den Grundsatz der Gesamtreineinkommensbesteuerung, wie er bereits bisher den geltenden kantonalen Steuergesetzen und dem Beschluss über die direkte Bundessteuer zugrunde lag.
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Inhalt. Nach dem Grundsatz der Gesamteinkommensbesteuerung unterliegen der Einkommenssteuer „alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte, insbesondere solche aus unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit, aus Vermögensertrag, eingeschlossen die Eigennutzung von Grundstücken, aus Vorsorgeeinrichtungen sowie aus Leibrenten“ (Art. 7 Abs. 1 StHG). Von der Summe dieser Einkünfte können die sogenannten Gewinnungskosten abgezogen werden, wie geschäftliche Aufwendungen, Berufsauslagen, Vermögensverwaltungs- und Vermögenshaltungskosten. Damit sind die Ausgaben angesprochen, die mit der Erzielung der Einkünfte in kausalem Zusammenhang stehen. Neben diesen Ausgaben können die „allgemeinen Abzüge“ geltend gemacht werden. Die „Summe der Einkünfte“, abzüglich der „Gewinnungskosten“ und der „allgemeinen Abzüge“ ergibt das Reineinkommen. Eine weitere Herabsetzung des Reineinkommens ergibt...