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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

c) Verhältnis zum sonstigen nationalen Recht: Insbesondere nationaler Treaty Override

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Treaty Override. Er liegt vor, wenn nachträgliches Recht in klarem Widerspruch zu den vom gleichen Staat in einem DBA eingegangenen Verpflichtungen steht. Die Gegner eines Treaty Override in Deutschland stützen sich entweder auf Art. 25 GG oder auf Art. 59 Abs. 2 GG. Zum einen wird der Grundsatz „pacta sunt servanda“ als allgemeine Regel i.S.v. Art. 25 GG angesehen. Zum anderen wird eine spätere Rechtsänderung als actus contrarius gewertet, die das Zustimmungsgesetz und damit die Zustimmung zu den DBA im Umfang des späteren Gesetzes aufhebt und damit das Abkommen innerstaatlich unanwendbar macht. Die Befürworter teilen diese Bedenken nicht und sehen ein Treaty Override verfassungsrechtlich wie einS. 18fachrechtlich als zulässig an. Die Auffassung des BFH hat sowohl Zustimmung als auch Ablehnung erfahren.

Es ist für die Besteuerungsverfahren davon auszugehen, dass Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG die Geltung des lex-posterior-Grundsatzes für völkerrechtliche Verträge nicht einschränkt. Spätere Gesetzgeber müssen - entsprechend dem durch die Wahl zum Ausdruck gebrachten Willen des Volkes - in...

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