Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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6. Wie wird der Betrag der Anrechnung ausländischer Quellensteuern ermittelt?
Der Betrag der Anrechnung ausländischer Quellensteuern entspricht, mit der nachstehenden Einschränkung, der Summe der ausländischen Quellensteuern, die in den Vertragsstaaten im Laufe eines Kalenderjahres (Fälligkeitsjahr) von den Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Dienstleistungserträgen und Renten in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen erhoben worden sind und gemäss Doppelbesteuerungsabkommen nicht zurückgefordert werden können. Sind die schweizerischen Steuern, die auf die in den Vertragsstaaten besteuerten Erträge entfallen, jedoch niedriger, so wird nur der niedrigere Betrag (Maximalbetrag, siehe Ziffer 7 hienach) vergütet.