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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

6. Ansässigkeit des Arbeitnehmers

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Ansässige Person. Die Bestimmungen des Art. 15 gelten nur für Personen, die entweder in der Bundesrepublik oder in der Schweiz ansässig sind. Naturgemäß kommen nur natürliche Personen als Berechtigte in Betracht.

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Doppelwohnsitz. Die Beantwortung der Frage, ob jemand in einem Vertragsstaat ansässig ist, richtet sich primär danach, ob er in diesem Staat der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt (Art. 4 Abs. 1). In Deutschland knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht alternativ an den Wohnsitz (§ 8 AO) oder den gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) an (vgl. Art. 4 Rz. 14). Auch in der Schweiz sind natürliche Personen auf Grund ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltes unbeschränkt steuerpflichtig (vgl. Art. 4 Rz. 19.1; StR CH Rz. 137). Es kommt jedoch nicht selten vor, dass eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten unbeschränkt steuerpflichtig ist (sog. Doppelwohnsitzfälle). Die nach dem OECD-Muster gestalteten Doppelbesteuerungsabkommen wollen nicht nur den Konflikt zwischen dem Steueranspruch des Wohnsitz- und des Quellenstaats, sondern auch den zwischen den Ansprüchen zweier Wohnsitzstaaten lösen. Daher wird in den Doppelwohnsitzfällen nac...

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