Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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3. Subsidiaritätsklausel
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Subsidiäre Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des leitenden Angestellten. Durch die Zuordnung der Besteuerung nach der Ansässigkeit der arbeitgebenden Gesellschaft kann es zu Steuerlücken kommen, wenn der steuerberechtigte Staat die Arbeitseinkünfte von leitenden Angestellten, die weder in seinem Staatsgebiet wohnen noch dort ihre Arbeit tatsächlich ausüben, nicht besteuert. Um dem Entstehen einer solchen Steuerlücke vorzubeugen, bestimmt Art. 15 Abs. 4 letzter Satz, dass der Wohnsitzstaat die Arbeitseinkünfte besteuern darf, wenn sie im steuerberechtigten Sitzstaat der arbeitgebenden Gesellschaft nicht besteuert werden (Subject to tax-Klausel). Es handelt sich um ein Abweichen vom sonst im Rahmen der Freistellungsmethode geltenden Prinzip der Beseitigung der virtuellen Doppelbesteuerung. Trotz grundsätzlicher Freistellung von der Besteuerung im Wohnsitzstaat wird lediglich die effektive Doppelbesteuerung vermieden.
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Rechtsfolge. Die Vorschrift hat zur Folge, dass ein leitender Angestellter mit Wohnsitz in Deutschland, der bei einer Kapitalgesellschaft in der Schweiz beschäftigt ist, in der Bundesrepublik mit seinen Einkünften aus unselbs...