Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2.10 Einbringung einer Betriebsstätte in eine Kapitalgesellschaft
Die Einbringung einer Betriebsstätte in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Anteilen an der aufnehmenden Kapitalgesellschaft ist ein tauschähnlicher Vorgang. Dieser ist steuerrechtlich im Grundsatz wie ein Veräußerungsvorgang zu behandeln. Für einen daraus entstehenden Gewinn (Verlust) ist das Besteuerungsrecht nach Art. 13 Abs. 2 OECD-MA 92 dem Betriebsstättenstaat zugewiesen.
Dieses Schreiben ist erstmals für nach dem endende Wirtschaftsjahre anzuwenden. Merkposten, die für vor dem endende Wirtschaftsjahre gemäß Tz. 2.6 der Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze gebildet wurden, bleiben von diesem Schreiben unberührt.
Hinweis: Nachfolgend werden ausschließlich die Verwaltungsanweisungen, die das DBA-Schweiz direkt betreffen, im Volltext abgedruckt. Die weiteren Verwaltungsanweisungen sind im Anschluss am Ende dieses Abschnitts tabellarisch aufgelistet.