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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 69. Ergänzungslieferung

2025

Print-ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

4. Einkünfte aus jeder anderen Art der Nutzung

„... sowie jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens.“

97

Auffangklausel. Mit der anderen Art der Nutzung sollen Sachverhalte erfasst werden, die nicht schon unmittelbare Nutzung oder Vermietung/Verpachtung sind, wie z.B. die Erbbaurechtsbestellung gegen Zahlung eines einmaligen oder laufenden Erbbauzinses. Hierunter können auch Vertragsverhältnisse fallen, die einem anderen nur den Gebrauch des unbeweglichen Vermögens zu einem vertraglich festgelegten Zweck ermöglichen. Häufig werden Grundstücke nicht insgesamt, sondern nur im Hinblick auf bestimmte Teilbereiche ihres Nutzungspotentials zur Verfügung gestellt, z.B. auf der Grundlage von Dienstbarkeiten oder Konzessionen. Beispiele hierfür sind Rechte zur Verlegung und zum Betrieb von Leitungen (Gas, Wasser, Strom, Öl) auf dem Grundstück, oberhalb des Grundstücks (z.B. Überspannrechte) oder unterhalb der Erdoberfläche, Wegerechte, Dienstbarkeiten zur Errichtung von Wegen und Plätzen auf fremden Grundstücken, Rechte zur Verfüllung von Grundstücken etc. Derartige Rechtsverhältnisse sind regelmäßig als Verpachtung von Grundbesitz zu qualifizieren (z.B. Verpfli...

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