Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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2. Sog. „Treaty Override“
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Anwendungsvorrang. Die Regelungen eines ordnungsgemäß transformierten DBA haben Vorrang vor bestehendem innerstaatlichem Recht und sind von den Steuerbehörden aufgrund der Gesetzesbindung der Verwaltung gem. Art. 20 Abs. 3 GG zu beachten (vgl. § 2 Abs. 1 AO). Das gilt sowohl bei der Anwendung des bestehenden innerstaatlichen Rechts wie bei der Schaffung und Anwendung künftiger innerstaatlicher Rechte.
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In diesem Zusammenhang wird das Problem des sog. „Treaty Overriding“ diskutiert. Fraglich ist, ob der Erlass von innerstaatlichen Rechtsnormen zulässig ist, die bewusst im Widerspruch zu den Bestimmungen eines DBA oder eines sonstigen völkerrechtlichen Vertrages stehen. Bedingt durch das oben erwähnte Ziel vieler Staaten, unkontrollierbare Missbräuche internationaler steuerrechtlicher Regelungen möglichst zu verhindern, ist ein solches Vorgehen nunmehr deutlich häufiger anzutreffen. Angesichts der Regelung des § 2 Abs. 1 AO und aufgrund der durch die Abkommen und Verträge ausgelösten völkerrechtlichen Bindung ist die Zulässigkeit eines solchen Vorgehens höchst problematisch und wird entsprechend kontrovers diskutiert. Die Diskussion bekam zudem bereits durch die so...