Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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II. Verfahrensablauf (Abs. 2)
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Einzelabschnitte Verständigungsverfahren. Abs. 2 legt den grundsätzlichen Ablauf eines Verständigungsverfahrens fest und unterteilt dieses dabei in mehrere Einzelschritte:
Abhilfeprüfung;
Einleitungsentscheidung;
Verständigungsverfahren i.e.S.;
Zustimmung des Stpfl.;
innerstaatliche Umsetzung der Verständigung.
„(2) Hält diese zuständige Behörde die Einwendung für begründet ...“
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Verpflichtung zur Prüfung. Die zuständige Behörde ist verpflichtet zu prüfen, ob die Einwendungen des Antragstellers begründet sind, d.h. ob die gerügten Maßnahmen zu einer abkommenswidrigen Besteuerung geführt haben oder führen werden. Diese Überprüfung erfolgt nicht im Rahmen einer bloßen Ermessensentscheidung; sie ist vielmehr in beiden Vertragsstaaten gerichtlich nachprüfbar. Hält die zuständige Behörde die Einwendungen nicht für begründet, so hat sie dem Antragsteller hierüber einen schriftlich begründeten Bescheid zu erteilen, auf dessen Basis eine gerichtliche Überprüfung erfolgen kann.
„... und ist sie selbst nicht in der Lage, eine befriedigende Lösung herbeizuführen, ...“
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Nationale Abhilfe hat Vorrang. Die zuständige Behörde muss im Rahmen des ihr Möglichkeit...