Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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2.1 Leibrenten
Leistungen aus dem Überobligatorium, die als Leibrenten erbracht werden, sind nach § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG mit dem maßgebenden Ertragsanteil bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens anzusetzen. Die Anrechnung der Schweizer Abzugsteuer nach Artikel 15a Absatz 3 DBA-Schweiz auf die Einkommensteuer ist auf höchstens 4,5 Prozent des Ertragsanteils begrenzt.