Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz
2025
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II. Allgemeiner Inhalt
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Erb. Art. 15 regelt das Außerkrafttreten des DBA 31/59, soweit es sich auf das Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern erstreckt.
Die Anordnung hat keine materielle Bedeutung, soweit sie dem Wortlaut nach auch Abschnitt I des DBA 31/59 betrifft. Das Außerkrafttreten der dort enthaltenen Bestimmungen ist bereits in ESt Art. 30 geregelt worden.